Jugendordnung für die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen

I.

Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an.

Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

Die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen ist mit Annahme dieser Jugendordnung anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. § 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Art. 20 Abs. 4 Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Sie leistet Jugendarbeit im Sinne des § 11 KJHG.

II.

Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrmännern fördern.

Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:

  • Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
  • Förderung des sozialen Engagements
  • staatsbürgerliche Begegnungen
  • internationale Begegnungen
  • Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u.a.
  • Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren
  • Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren

Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen.

III.

Organe der Jugendgruppe sind der/die Jugendgruppensprecher/in und sein/e / ihr/e Stellvertreter/in.

Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich jeweils zum Ende des Jahres zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.

Der/Die Jugendgruppensprecher/in und sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden durch die Gruppenversammlung auf die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wiederwahl ist zulässig.

Der/Die Jugendgruppensprecher/in, im Verhinderungsfalle sein/e / ihr/e Stellvertreter/in vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der in Nummer II. Abs. 1 genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er/Sie sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem/der für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart/in und stimmt mit ihm/ihr die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.

IV.

Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen am 13.05.2017 auf der Grundlage der Muster-Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen. Sie wurde am 15.05.2017 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Ottmarshausen bestätigt.

Ottmarshausen, den 18.05.2017


Die Jugendordnung gibt es auch als PDF.